Viele DAX, MDAX, SDAX und Prime Standard-Unternehmen sind noch unentschlossen, ob und wie sie in der nächsten Saison eine virtuelle Hauptversammlung durchführen wollen. Das ergab eine Befragung von Edelman Smithfield und Taylor Wessing anlässlich der Einführung des Gesetzes zur dauerhaften Einführung der virtuellen Hauptversammlung nach der Corona-Pandemie. 82 Unternehmen haben sich an der Studie beteiligt. 

Angesichts der harschen Kritik am Gesetzesentwurf im Vorfeld fiel die Gesamtbewertung des neuen Gesetzes mit 5,25 auf einer Skala von 10 gar nicht auffallend negativ aus, wobei 32 % der Unternehmen recht gute Bewertungen im oberen positiven Bereich abgaben. Bei den Einzelaspekten kommt aber insbesondere die Veröffentlichungspflicht von Aktionärsfragen und deren Beantwortung auf der Website bei relativ vielen Unternehmen nicht gut an. Dagegen sind die Unternehmen bei der Frage nach der möglichen Beschränkung des Frageumfangs gespalten. 

Im Detail zeigt sich noch viel Unsicherheit, was die kommunikativen und rechtlichen Aspekte der Durchführung der HV angeht. 47 % der Unternehmen haben allgemeine Bedenken gegenüber der virtuellen HV, im DAX sind es sogar 60 %. Vor allem das Thema technische Risiken dominiert dabei. Wohl auch deshalb möchte die Mehrheit der Unternehmen abwarten, wie sich andere verhalten, wobei sich viele Unternehmen am eigenen Börsensegment orientieren. Es bleibt also weiterhin spannend, wie die HV der Zukunft in Deutschland aussehen wird.

Über die Studie

Die Studie umfasste insgesamt rund 20 Fragen (inklusive zwei offener Antwortfelder) und war anonym. An statistischen Daten wurde lediglich das Börsensegment bzw. die Indexzugehörigkeit erhoben.

Die Durchführung lief vom 19. Juli 2022 bis 5. August 2022 über eine nur mit individuellem Zugangsschlüssel erreichbare Online-Befragung.

Insgesamt wurden 230 Unternehmen für die Befragung ausgewählt, darunter DAX (40), MDAX (50), SDAX (70) und die 70 weiteren nach Marktkapitalisierung größten Unternehmen aus dem Prime Standard (Quelle: Deutsche Börse; Stichtag: 30. Juni 2022). Von dieser Gruppe waren sechs Unternehmen auszunehmen, die keine HV nach deutschem Recht durchführen müssen.

Kontaktiert wurden die mit der Durchführung der HV typischerweise befassten Stellen (Vorstand, Aufsichtsrat, Investor Relations, Rechtsabteilung, Corporate Office). Um die Teilnahme mehrerer Vertreter eines Unternehmens und damit eine Verzerrung der Ergebnisse auszuschließen, erhielt jedes Unternehmen einen individualisierten und nur einmalig zu verwendenden Zugangscode für die Teilnahme.

82 Unternehmen haben an der Befragung teilgenommen (37 %), davon waren 66 Rückläufe vollständig (29 %). Die Anzahl derjenigen Unternehmen, die zu einer jeweiligen Frage Angaben gemacht haben, ist bei den einzelnen Fragen mit N ausgewiesen. N bildet die jeweilige Bezugsgröße für die ermittelten Anteile der angegebenen Antworten. Den Angaben zur Option „Keine Antwort / noch nicht bekannt“ lag jeweils ein aktives Abstimmungsverhalten des jeweiligen Unternehmens zugrunde. Die in den Schlussfolgerungen und in der Executive Summary angegebenen Prozentsätze wurden kaufmännisch gerundet.

Über Taylor Wessing

Mit über 1.100 Anwältinnen und Anwälten an 29 Standorten in Europa, dem Mittleren Osten und Asien sowie zwei Repräsentanzbüros in den USA bietet Taylor Wessing Mandanten aus den dynamischsten und zukunftsträchtigsten Branchen der Welt marktführende integrierte Rechtsberatung. Taylor Wessing ist eine der wenigen Kanzleien in Deutschland, die eine umfassende Full Service- Beratung in allen wesentlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts anbietet und dabei auf die Erfahrung aus langjährigen Beziehungen zu großen sowie mittelständischen Unternehmen zurückgreifen kann. Taylor Wessing zeichnet sich insbesondere durch Expertise in ihren Key Sectors Technology, Media & Communications, Life Sciences & Healthcare, Real Estate, Infrastructure & Energy und Private Wealth aus.

Die Corporate/Capital Markets-Praxis von Taylor Wessing ist für ihren nachgewiesenen Track Record und ihr starkes und leistungsfähiges Team bekannt. Die Anwältinnen und Anwälte dieser Gruppe beraten laufend Unternehmen in allen Fragen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts. Die Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen bildet neben Kapitalmaßnahmen, Börsenzulassungen und öffentlichen Übernahmen einen Schwerpunkt ihrer Beratungspraxis. Daneben unterstützen sie Vorstände und Aufsichtsräte bei rechtlichen und strategischen Fragestellungen. 

Über Edelman Smithfield

Edelman Smithfield ist eine Boutique für Finanzkommunikation, die sich auf die Finanzmärkte und strategische Situationen spezialisiert hat und dabei die gesamte Reichweite und die Ressourcen von Edelman mit 6.000 Mitarbeiter:innen weltweit nutzt. Das Team von Edelman Smithfield besteht aus rund 250 Beratern in mehr als 25 Städten und 15 Ländern, die führende Organisationen auf der ganzen Welt betreuen.

Edelman Smithfield berät Vorstände, Managementteams und Kommunikationsexperten in erfolgskritischen strategischen Situationen, wie Fusionen, Übernahmen, Börsengängen, Insolvenzen und Restrukturierungen, Auseinandersetzungen mit aktivistischen Aktionären, Rechtsstreitigkeiten, Managementwechsel und regulatorischen Angelegenheiten, sowie bei der laufenden Kommunikation mit Investoren und kritischen ESG-Themen.

Die Asset-Management-Kunden des Unternehmens verwalten zusammen mehr als 20 Billionen US-Dollar. Zusammen mit dem Wissen aus der jährlichen Investor-Trust-Umfrage ergibt sich daraus ein einzigartiges Verständnis der globalen institutionellen Investorenlandschaft. Edelman Smithfield hat in den letzten fünf Jahren bei Hunderten von Transaktionen beraten, darunter einige der prominentesten Fusionen und Übernahmen, Börsengängen und Restrukturierungen.

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